Die Kriminalinspektionen 3 (zuständig für Wirtschaftskriminalität, Korruption, Umweltdelikte der regionalen Polizeipräsidien) bearbeiten primär komplexe Straftaten im Bereich des Wirtschaftslebens, wie beispielsweise Insolvenzverschleppungen, Anlage- und Subventionsbetrug oder Straftaten nach dem Kreditwesengesetz sowie banden- oder gewerbsmäßige Betrugsdelikte.
Für die Bearbeitung dieser Verfahren sind besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens sowie vertieftes Wissen im Bereich des Gesellschaftsrechts erforderlich.
Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg ist in diesen Bereichen für herausragende Fälle und Großverfahren zuständig, welche bei den Schwerpunktstaatsanwaltschaften Wirtschaftskriminalität in Stuttgart und Mannheim anhängig sind. Diese Verfahren heben sich im Hinblick auf Bedeutung, Schadenssumme und die zu erwartende Haftstrafe deutlich nach oben ab.
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Abschluss eines für die Bearbeitung von Wirtschaftsdelikten geeigneten Diplom- oder Staatsprüfungs-Studiengangs an der Dualen Hochschule oder einer entsprechenden Bildungseinrichtung, einer Fachhochschule oder einer Pädagogischen Hochschule oder der Abschluss eines Bachelor-Studiengangs an einer Hochschule.
Wer nach Abschluss des Studiums mindestens drei Jahre eine ihrer oder seiner Vorbildung entsprechende Berufstätigkeit ausgeübt oder die Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst bestanden hat.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die besonderen gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes gemäß § 4 LVOPol erfüllen. Hierzu wird eine polizeiärztliche Untersuchung durchgeführt.
Bewerberinnen/Bewerber müssen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
Ihnen werden die theoretischen Grundlagen sowie die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse, die zur Erfüllung der kriminalpolizeilichen Aufgaben erforderlich sind vermittelt.
Umsetzung der erworbenen theoretischen Grundkenntnisse und Sammlung von Erfahrungen für die spätere Tätigkeit (z. B. Vernehmung, Durchsuchung, Beschlagnahme, rechtliche und technische Abhängigkeiten)
Sie dauert mindestens ein Jahr und gliedert sich in folgende Abschnitte:
Modul | Bezeichnung | Ort | Wochen |
A | Modul A: Basisseminar 16 Wochen | Institutsbereich Ausbildung in Biberach oder Lahr | 16 |
B | Modul B: Praktikum I – Schutzpolizei 4 Wochen | Polizeirevier (grundsätzlich in Wohnortnähe) | 4 |
C | Modul C: Präsenzmodul I 4 Wochen | Institut für Fortbildung in Böblingen | 4 |
D | Modul D: Praktikum II – Kriminalpolizei 17 Wochen | Kriminalpolizeidirektion (grundsätzlich in Wohnortnähe), LKA (Stuttgart) | 17 |
E | Modul E: Praktikum III – Extern 2 Wochen | Unternehmen/Behörden | 2 |
F | Modul F: Präsenzmodul II 3 Wochen | Institut für Fortbildung in Böblingen | 3 |
G | Modul G: Abschlussgespräch 2 Tage | Institut für Fortbildung in Böblingen | 2 Tage |
Dann bewerben Sie sich auf die Stellenausschreibungen der Polizeipräsidien, des Landeskriminalamts Baden-Württemberg oder der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg.
Die Stellenausschreibungen sowie die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie unter www.polizei-bw.de.
Gerne können Sie uns diese per E-Mail an sonderlaufbahn.wikri@polizei.bwl.de zukommen lassen. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.
Aktuelle Stellenausschreibungen finden Sie hier.