Sonderlaufbahn gehobener Dienst der Cyberkriminalist­innen und Cyberkriminalisten

Als Cyberkriminalist/in wirst Du zum/zur digitalen Ermittler/in und bist für das Bearbeiten von Verfahren im Bereich der Cyberkriminalität zuständig. Hierbei handelt es sich beispielsweise um das Eindringen in informationstechnische Systeme, Denial of Service Angriffe oder das Verbreiten von Schadsoftware. In den Verfahren kann es unter anderem um Verschlüsselung, Datenausspähung und Datenveränderung gehen. Zum Aufgabenfeld der IT-Beweissicherung gehören neben der Sicherung digitaler Spuren und der forensischen Untersuchung von IT-Systemen auch die Aufbereitung und ggf. Dekryptierung von gesicherten Daten, die Datenanalyse und die Multimediaforensik.

Du kannst in einem der 13 regionalen Polizeipräsidien oder beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA BW) eingesetzt werden. Die regionalen Polizeipräsidien bearbeiten komplexe Fälle von Cybercrime, insbesondere, wenn dabei banden- und gewerbsmäßige Begehungsweisen festgestellt werden. Das LKA BW ist für herausragende Fälle und Großverfahren zuständig, die sich hinsichtlich Komplexität, überregionalen und internationalen Verflechtung sowie Ermittlungsaufwand deutlich von der Masse abheben.

Informationen zum Quereinstieg

Der Ablauf des Qualifizierungslehrgangs

Der Qualifizierungslehrgang beginnt zum 1. April jeden Jahres.

Der theoretische Teil findet an den Standorten der Hochschule für Polizei in Lahr und Biberach, sowie dem Institut für Fortbildung in Böblingen statt. Für den praktischen Teil sind die Regionalpräsidien zuständig. Praktika finden sowohl an deiner Stammdienststelle, als auch bei anderen Regionalpräsidien statt. Die Zuweisung erfolgt in der Regel in Abstimmung mit Dir. Eine Unterbringung an den Standorten der Hochschule ist in der Regel möglich.

Als Absolvent der Sonderlaufbahn Cybercrime bist Du Angehörige/r des Polizeivollzugsdienstes des Landes Baden-Württemberg. Du hast Aufgaben von der Gefahrenabwehr bis zur Strafverfolgung wahrzunehmen und beteiligst dich an Außeneinsätzen wie Durchsuchungen und Ermittlungen. Als Absolvent/in der Sonderlaufbahn Cyberkriminalist bist Du jedoch auf Tätigkeiten im Bereich Cybercrime festgelegt.

Meine Tätigkeiten

Welche Tätigkeit erwartet Mich?

Du kannst entweder als Ermittler/in arbeiten oder in der IT-Beweissicherung und Forensik tätig werden.

Als Ermittler/in bearbeitest Du Verfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Hierbei handelt es sich beispielsweise um das Eindringen in informationstechnische Systeme, Denial of Service-Angriffe oder das Verbreiten von Schadsoftware. In den Verfahren kann es unter anderem um Verschlüsselung, Datenausspähung und Datenveränderung gehen. Die Bearbeitung und Auswertung der Fälle setzt besonderes informationstechnisches Fachwissen, sowie besondere technische Beweisführungsmethoden voraus.

Zum Aufgabenfeld der IT-Beweissicherung gehören neben der Sicherung digitaler Spuren und der forensischen Untersuchung von IT-Systemen auch die Aufbereitung und ggf. Dekryptierung von gesicherten Daten, die Datenanalyse und die Multimediaforensik. Du bist Ansprechpartner/in für Kolleginnen und Kollegen aus allen Bereichen der Polizei zum Thema Cybercrime, Du berätst Sie, Du arbeitest in Workshops und Projekten mit und hältst Vorträge. Der Schwerpunkt der Tätigkeiten liegt im Innendienst. Je nach Anlass fallen aber auch Tätigkeiten wie zum Beispiel Durchsuchungen, Vernehmungen oder Gerichtstermine an.

Wo kann Ich eingesetzt werden?

Du kannst beim LKA BW oder einem der 13 regionalen Polizeipräsidien eingesetzt werden. Das LKA BW ist im Bereich Cybercrime für herausragende Fälle und Großverfahren zuständig, die sich hinsichtlich Komplexität, überregionalen und internationalen Verflechtungen sowie Ermittlungsaufwand deutlich von der Masse abheben. Die Polizeipräsidien besitzen eigene Kriminalinspektionen, die auf Cybercrime und digitale Spuren spezialisiert sind. Dies gewährleistet eine über das ganze Land verteilte flächendeckende Bereitstellung von Fachwissen.

Mit wem werde Ich zusammenarbeiten?

Deine künftigen Kolleginnen und Kollegen sind Beamte/innen des Polizeivollzugsdienstes und des Nichtvollzugsdienstes sowie andere Berufsgruppen wie Informatiker/innen, Mathematiker/innen, Physiker/innen und Elektroniker/innen.

Welche Arbeitszeiten habe Ich?

Als Cyberkriminalist/in hast Du wie alle anderen Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg eine 41 Stunden Woche. Bei entsprechenden Einsatzlagen kann auch lagebedingter Wochenend- bzw. Nachtdienst anfallen. Die Überstunden werden zeitlich oder finanziell abgegolten. Wir bieten Dir Gleitzeit, Teilzeit und Homeoffice an. Wir als Polizei Baden-Württemberg sind für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ausgezeichnet. Bitte beachte, dass diese Möglichkeiten während deines Ausbildungsjahres eingeschränkt sind.

Wie viele Urlaubstage stehen Mir zu?

Bereits während der Ausbildung stehen Dir als Beamtin/Beamter des Landes Baden-Württemberg 30 Urlaubstage pro Jahr zu. Die Urlaubstage können während der Ausbildung nur im Praktikum abgebaut werden.

Wie bin Ich versichert?

Im Polizeivollzugsdienst bist Du über die „Freie Heilfürsorge“ durch das Land Baden-Württemberg krankenversichert. Diese wird Dir während deiner gesamten Dienstzeit gestellt. Sobald Du aus dem Beamtenverhältnis ausscheidest, zum Beispiel durch Pensionierung, ist eine private Versicherung erforderlich. Als Tarifbeschäftigte/r während der Ausbildung muss Du dich selbst versichern.

Wie kann Ich Mich beruflich weiterentwickeln?

Als Kriminaloberkommissar/in (A10) kannst Du bis zur/zum Ersten Kriminalhauptkommissar/in (A13) befördert werden. Du kannst sowohl Sachbearbeiter- als auch Führungsfunktionen wahrnehmen.
Wenn Du über ein abgeschlossenes Masterstudium im Bereich der Informatik, IT-Forensik oder ähnlichen Fächern mit einem hohen Informatikanteil und einem Schwerpunkt auf polizeilich relevante Inhalten verfügst, ist ein Aufstieg in den höheren Dienst als Cyberkriminalist/in unter bestimmten Voraussetzung möglich. Ein Direkteinstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst ist nicht möglich, da mindestens vier Jahre Strafverfolgungstätigkeit und die erfolgte Verbeamtung vorausgesetzt werden. Im höheren Dienst ist es unter anderem Deine Aufgabe, die Leitung von Fachinspektionen der Cybercrime Dienststellen zu übernehmen. Thematisch ist die Sonderlaufbahn auf Fachdienststellen Cybercrime beschränkt. Ein örtlicher Wechsel zu anderen Präsidien ist aber möglich.

Erfahrungsbericht – Der Alltag während der Ausbildung

Modul A – Basisseminar

Willkommen am Standort Lahr der Hochschule für Polizei! Die ersten vier Monate der Qualifizierung / des Trainee-Programms in der Sonderlaufbahn Cybercrime finden gemeinsam mit den angehenden Wirtschaftskriminalisten/innen statt. Dabei werden grundlegende Kenntnisse polizeilicher Arbeit sowohl im theoretischen als auch im praktischem Unterricht vermittelt. Untergebracht bist Du normalerweise auf dem Campus, aber während der Corona-Pandemie fand lediglich der praktische Unterricht in Lahr statt und der theoretische Unterricht wurde als Home Schooling umgesetzt. Den größten zeitlichen Umfang haben die Fächer Polizei-, Strafprozess- und Strafrecht, hinzukommen die Fächer Kriminalistik und Polizeitaktik. Am Ende des Moduls A musst Du eine Prüfung mit Inhalten aus allen fünf Fächern bestehen.

Theoretischer Unterricht im Home Schooling

Ein typischer Tag im Home Schooling fängt um 7:15 Uhr an. Es folgen dann meist Blöcke mit zwei oder vier Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in einem Fach. Zunächst wird ein Themengebiet in der Klasse erarbeitet und anschließend anhand von Übungsfällen angewendet. Hierzu ein Beispiel: im Strafrecht wird unter anderem das Delikt Diebstahl behandelt. Hierbei werden zunächst die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale mit Hilfe des Gesetzestextes herausgearbeitet. Im Selbststudium formulierst Du den Übungsfall schriftlich aus und bekommst von den Dozenten die Korrektur- und Verbesserungsvorschläge. In der Klausur muss anhand eines Prüfungsschemas geprüft und argumentiert werden, welches Delikt vorliegt und ob alle subjektiven und objektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind. Im Strafprozessrecht lernst Du, wann und auf Grundlage welcher Rechtsvorschriften die Polizei eine (verdächtige) Person und deren Habseligkeiten durchsuchen darf
Zudem gibt es einige Formulare, die Du kennenlernst. Diese reichen von der Strafanzeige bis hin zu Dokumenten, die bei einer Belehrung oder Durchsuchung benötigt werden. Zur Vertiefung der theoretischen Kenntnisse machst du sogenannte „situative Handlungstrainings“. Das bedeutet, dass Du ein vorgegebenes Szenario durchspielst und entscheiden musst, wie Du handeln würdest.

Praktischer Unterricht in Lahr

Beim praktischen Unterricht in Lahr nehmen wir bereits gegen 7 Uhr unsere Pistole in der Waffenkammer entgegen und begeben uns zur Raumschießanlage. Vor jedem Schießtraining findet eine Sicherheitsunterweisung statt. Das Training startet mit einigen Trockenübungen zum Laden und Entladen der Pistole sowie der Störungsbeseitigung. Dadurch sollen wir die Handlungsschritte verinnerlichen, um auch in Stresssituationen sicher mit unserer Waffe umgehen zu können. Nach dem Trockentraining findet ein Warm-Schießen statt, anschließend beginnen wir mit den Übungen, wobei jede einzelne Übung erklärt und durch die Einsatztrainer vorgeschossen wird. Nach dem Schießtraining reinigt jeder seine Waffe und gibt sie anschließend wieder in der Waffenkammer ab. Nach dem Mittagessen geht es dann weiter mit Abwehr- und Zugriffstraining. Nach einem kurzen Aufwärmtraining werden verschiedene Handgriffe und Vorgehensweisen, beispielsweise bei der Durchsuchung einer Person, im Team geübt. Gegen 16 Uhr endet der Unterricht, sodass noch etwas Zeit zum Lernen und Sport treiben bleibt.

Modul B – Praktikum Schutzpolizei

Das Praktikum bei der Schutzpolizei kann auf dem Polizeirevier, im Postendienst oder im Bezirksdienst absolviert werden. Der Bezirksdienst ist unter anderem für die im Streifendienst aufgenommenen Fälle verantwortlich und übernimmt die weiteren Ermittlungen. Wenn Du dein Praktikum dort absolviert, werden üblicherweise zu Beginn des Arbeitstages die neuen Meldungen und Anzeigen den zuständigen Sachbearbeitern/innen zugewiesen. Zunächst wird geprüft, ob alle nötigen Informationen aus der Anzeigeerstattung vorhanden sind. Sollte es zum Sachverhalt noch Rückfragen geben oder etwas fehlen, werden die betroffenen Personen kontaktiert und die Informationen oder Unterlagen angefordert. Anschließend wird möglicherweise eine Strafanzeige angelegt und weitere Ermittlungen eingeleitet. Es werden beispielsweise Anfragen an Netzbetreiber oder Banken geschickt, polizeiliche Informationssysteme abgefragt und Internetrecherchen betrieben, um weitere Ermittlungsansätze zu bekommen. Im besten Fall können hierdurch die Täter ausfindig gemacht werden. Die Beschuldigten bekommen die Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Die Aussage wird im Rahmen einer Vernehmung schriftlich protokolliert. Wenn die Ermittlungen soweit abgeschlossen sind, wird eine Akte für die Staatsanwaltschaft erstellt und zur weiteren Entscheidung übersendet.

Modul C – praktische Fallbearbeitung Kriminalpolizei

Während Du bisher die allgemeine Polizeiarbeit kennengelernt hast, geht es in dem Modul C in die Fallbearbeitung. Auch hier werden zunächst die Grundlagen vermittelt. Anhand von Beispielen lernst Du, wie man am besten an einen Fall herangeht und bearbeitet. Damit Du einen möglichst breiten Überblick bekommst, werden auch weitere Tätigkeitsfelder der Polizei, wie die Prävention oder das Verhalten als Zeuge vor Gericht angesprochen. Alles im allen bekommst Du das notwendige Handwerkszeug, um später über die notwendigen Schritte in den unterschiedlichsten Konstellationen entscheiden zu können und Deine Rechte, Pflichten und Befugnisse als Kriminalbeamter/in zu kennen. All das wird als theoretischer Unterricht mit viel Praxisbezug, Exkursionen und Gastvorträgen abgerundet und gibt Dir einen tiefen Einblick in die Arbeit der Kriminalpolizei. Am Ende erwartet Dich wieder eine Prüfung.

Modul D – Praktikum Kriminalpolizei

Die Kriminalpolizei bietet ein breites Spektrum der Kriminalitätsbekämpfung: von Sexualdelikten über Raub- und Eigentums-, Wirtschaft- und Umwelt, Rauschgift- und organisierte Kriminalität bis hin zu Cybercrime und Staatsschutzdelikten. Während des Praktikums ist es nicht möglich in alle Bereiche reinzuschnuppern. Je nach Dienststelle bekommst du in diesem Zeitraum Einblicke in mehrere Dezernate der Kriminalpolizei und lernst von erfahrenen Kollegen und Kolleginnen die unterschiedlichen Tätigkeiten kennen. Möglicherweise planst Du eine Wohnungsdurchsuchung und bist bei der Durchsuchung vor Ort dabei oder Du bist bei einer Haftrichtervorführung anwesend, Du darfst Dir vor Ort an einem Tatort umschauen und findest vielleicht selbst den entscheidenden Hinweis zur Täterergreifung. Du bist in das Leben innerhalb der Dezernate integriert und es kann sein, dass Du mitten in der Nacht herausgeklingelt wirst, weil ein Einsatz ansteht. In dem Modul D ist ziemlich viel möglich und da inzwischen eigentlich alle Delikte auch eine Komponente im Cyberspace haben, knüpfst Du Kontakte mit den Kolleginnen und Kollegen, die Du später mit deinem Wissen im Bereich Cybercrime unterstützt.

Modul E – Sachbearbeitung Cybercrime

Jetzt ist es soweit: Du steigst ganz konkret in die Sachbearbeitung Cybercrime ein. Einiges ist Dir sicherlich aus dem Studium bekannt, jedoch kommt auch viel Neues hinzu. Das Modul E ist in theoretische und praktische Teile gegliedert. In den theoretischen Modulen werden, neben der Grundlagenvermittlung, die unterschiedlichen Programme und Tools vorgestellt, mit denen die Cyberkriminalisten/innen arbeiteten. Beim praktischen Teil arbeitest Du in deiner zukünftigen Inspektion mit. In dieser Praktikumszeit bekommst Du einen Einblick in die unterschiedlichen Bereiche der Sachbearbeitung Cybercrime und wirst dem eigenen Aufgabengebiet nähergebracht.
Du setzt Dich mit unterschiedlicher Hardware auseinander, sicherst sie und machst die Auswertung, wobei Du immer von den erfahrenen Kolleginnen und Kollegen unterstützt wirst. Möglicherweise bekommst Du auch die ersten eigenen Fälle, die Du größtenteils alleine bearbeitest. Du planst eigenständig die erforderlichen Maßnahmen und hast die Gelegenheit, das Gelernte anzuwenden. Keine Sorge, Du wirst aber nicht alleine gelassen, denn auch hier stehen Dir die Kolleginnen und Kollegen mit Rat und Tat zur Seite.
Ein weiteres Highlight in dieser Zeit ist der Besuch im LKA BW. Vor Ort lernst Du, wie das LKA BW in die Ermittlungen mit einzubeziehen ist und welche Unterstützungsarbeiten sie leisten. Dabei werden die unterschiedlichen Bereiche der Abteilung 5 – Cybercrime / Digitale Spuren vorgestellt, und Du bekommst eine Einführung in das Kriminaltechnische Institut, das beispielsweise in der allgemeinen Forensik wie die DNA-Analyse, Brandursachen, Ballistik, aber auch der Kfz-Elektronik ermittelt. Am Ende des Moduls vertiefst Du dein Wissen in einem Theorieblock und bereitest Dich auf die letzte Prüfung vor. Diese ist dann auch der Abschluss der Ausbildung Sonderlaufbahn Cybercrime.
Viel Erfolg dabei!

Und was kommt danach?

Nach der einjährigen Ausbildung kommst Du zurück an deinen Arbeitsplatz und bearbeitest die Fälle nach und nach eigenständig. Je nach Interesse kannst Du Dich auf ein Themengebiet wie Ermittlungen, allgemeine IT-Forensik, Datenanalyse oder Multimediaforensik spezialisieren und Dich langfristig etablieren. Die passenden Fortbildungsangebote werden Dir zur Verfügung gestellt.
Nicht jeder Tag verläuft gleich, denn es können plötzliche Einsatzlagen kommen, die Dich zwingen, alles stehen und liegen zu lassen und die dein Können abverlangen. Es gibt täglich neue Fälle und Aufträge, die es zu bewältigen gilt und die Dich herausfordern. Du erlebst einen Arbeitsalltag, den Du teilweise schon während der Praktika kennen gelernt hast, nur eben mit mehr Selbstständigkeit. Langweilig wird es auf diesem Gebiet der Polizei sicher nicht werden!

Bewerbung und Voraussetzungen

Wann und wo kann Ich Mich bewerben?

Du kannst Dich nur auf ausgeschriebene Stellen bewerben. Die Stellenangebote des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg (LKA BW) und der 13 Polizeipräsidien werden üblicherweise zwischen Juni und August des Vorjahres auf einer gemeinsamen Internetplattform veröffentlicht: https://www.polizei-bw.de/karriere/. Die Einstellung erfolgt bei der Dienststelle, welche die Ausschreibung veröffentlicht hat. Wir empfehlen regelmäßig die Homepage auf neue Ausschreibungen zu prüfen.

Ein Hinweis: Neben Stellen in der Sonderlaufbahn schreibt die Polizei auch im Bereich Cybercrime regelmäßig Stellen im Angestelltenverhältnis sowohl im gehobenen als auch im höheren Dienst aus. Die Ausschreibungen sind ebenfalls unter https://www.polizei-bw.de/karriere/ zu finden.

Welche Voraussetzungen muss Ich mitbringen?

Für die Sonderlaufbahn Cyberkriminalist/in ist ein Bachelor- bzw. Diplomstudium in einem für die Bearbeitung von Cyberkriminalität geeigneten Studiengang “ (§16 Abs. 1 Laufbahnverordnung-Polizeivollzugsdienst (LVO-PVD)) Voraussetzung. Das wären zum Beispiel Studiengänge im Bereich Informatik oder Wirtschaftsinformatik. Wichtig ist, dass mindestens ein Drittel des fachtheoretischen Studiums aus Informatikinhalten besteht. Das Abschlusszeugnis muss spätestens zum Dienstbeginn am 1. April beim Dienstherren vorliegen. Zudem ist es erforderlich, dass Du über eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder eine vergleichbare, etwa eine Fahrerlaubnis der alten Klasse 3, verfügst. Daneben sind noch besondere gesundheitliche Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes gemäß § 3 LVO-PVD zu erfüllen, die in einer polizeiärztlichen Untersuchung festgestellt werden. Du musst der Durchführung einer Sicherheits- und Zuverlässigkeitsprüfung zustimmen und Dich bei der Vereidigung zur Verfassungstreue bekennen.

Ich habe keinen Bachelor Abschluss aber langjährige Berufserfahrung

Die Cyberkriminalisten werden im gehobenen Dienst eingestellt. Nach §15 Absatz 2 Landesbeamtengesetz ist mindestens ein Diplom, eine Staatsprüfung oder ein Bachelor-Abschluss in einem Studiengang an einer Hochschule oder Fachhochschule Voraussetzung für eine Einstellung im gehobenen Dienst. Leider kann ein fehlender Bildungsabschluss derzeit nicht durch mehrjährige Berufserfahrung ausgeglichen werden.

Wie fit muss Ich sein?

Nach § 3 LVO-PVD sind besondere gesundheitliche Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes zu erfüllen. Ein Sporttest wird hierbei nicht gefordert, es reichen eine allgemeine Grundfitness und ein gesunder BMI aus. Vor der Zulassung prüft der Polizeiärztliche Dienst die allgemeine Gesundheit. Unter anderem wird ein Sehtest (max. 3 Dioptrien), ein Hörtest, eine allgemeine körperliche Untersuchung inklusive Urin- und Bluttest sowie ein Belastungs-EKG durchgeführt.

Ich habe einen Master-Abschluss. Kann Ich Mich direkt für den höheren Dienst bewerben?

Eine Einstellung in der Sonderlaufbahn Cybercrime ist ausschließlich im gehobenen Dienst möglich, nach vier Jahren kann ein Aufstieg in den höheren cyberkriminalistischen Dienst unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Die Polizei hat im Bereich Cybercrime aber auch immer wieder Stellen im Angestelltenverhältnis, die ebenfalls auf https://www.polizei-bw.de/karriere/ ausgeschrieben werden. Hier ist ein Einstieg direkt im höheren Dienst möglich. Nach einer gewissen Verwendungszeit besteht die Möglichkeit der Verbeamtung, allerdings nicht im Polizeivollzugsdienst wie in der Sonderlaufbahn, sondern im informationstechnischen Dienst. Weitere Infos zur Sonderlaufbahn im höheren Dienst findest Du in der §18 LVO-PVD.

Benötige Ich die deutsche Staatsbürgerschaft?

Nach Absatz 1 Nr. 1 a §7 Beamtenstatusgesetz können auch Personen, welche die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen, in das Beamtenverhältnis berufen werden. Solltest Du Nicht-EU Staatsangehörige/r sein, benötigst Du über den Studienabschluss hinaus eine befristete Aufenthaltserlaubnis beziehungsweise eine unbefristete Niederlassungserlaubnis gemäß § 9 Aufenthaltsgesetz. Dein legaler Aufenthalt in Deutschland muss bereits mindestens 8 Jahre dauern und deine Deutschkenntnisse müssen mindestens Niveaustufe C1 erreichen, dies muss auch durch ein Zertifikat bescheinigt werden.

Gibt es Altersgrenzen?

Für den Quereinstieg gibt es zwar keine Altersgrenze, die Verbeamtung ist gemäß § 48 Landeshaushaltsordnung allerdings nur bis zum einschließlich 42. Lebensjahr möglich. Solltest Du Betreuungszeiten für Kinder unter 18 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige geleistet haben, verschiebt sich diese Altersgrenze pro Kind bzw. Betreuungsfall um zwei Jahre nach hinten.

Werden Dienstzeiten (z.B. als Soldat/in) angerechnet?

Eine Dienstzeit bei der Bundeswehr, beim Zoll oder anderweitig nicht in einer deutschen Landes-oder Bundespolizei beschäftigte/r Beamter/in kann leider nicht angerechnet werden. Du musst aus dem jetzigen Beamtenverhältnis entlassen werden und wirst dann in A10 innerhalb der Laufbahn Cybercrime eingestellt. Eine Bewerbung vom Polizeivollzugsdienst der Länder oder des Bundes in die Sonderlaufbahn Cybercrime ist hingegen möglich, wenn die Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst bestanden wurde.

Welchen Status habe Ich?

Die Ausbildung erfolgt nicht als duales Studium, sondern als Fortbildung. Falls Du noch keine Berufserfahrung in einer auf deinem Studienabschluss basierenden Tätigkeit gesammelt hast, wirst Du als Tarifangestellte/r der Landespolizei Baden-Württemberg eingestellt und in der Entgeltgruppe (EG) 9 eingruppiert. In diesem Fall hast Du während der Praktika noch nicht die Rechte des Polizeivollzugsdienstes. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zur Sonderlaufbahn wirst Du zur/zum Kriminaloberkommissar/in nach A10 ernannt. Solltest du über eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer auf ihrem Studienabschluss basierenden Tätigkeit verfügen, wirst Du bereits zum Einstellungstag als Kriminaloberkommissar/in nach A10 ernannt. Als Kriminaloberkommissar/in bist Du bei der Landespolizei Baden-Württemberg verbeamtet. Wenn Du zusätzlich über eine bestandene Laufbahnprüfung des mittleren Polizeivollzugsdienstes verfügst, kann Deine Fortbildungsdauer verkürzt werden. Ab dem Moment der Ernennung zum/zur Kriminaloberkommissar/in bist Du Beamter/in auf Probe mit allen Rechten und Pflichten.

Was verdiene Ich?

Während der einjährigen Ausbildung bist Du gemäß deinen Voraussetzungen entweder in A10 als Beamter/in oder in EG 9 als Tarifangestellte/r eingruppiert. Als Cyberkriminalist/in wirst Du im gehobenen Dienst als Kriminaloberkommissar/-in der Polizei Baden-Württemberg eingestellt. Die Besoldung ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf die Besoldungsgruppe A10 festgelegt. Im gehobenen Dienst kannst Du innerhalb deiner Laufbahngruppe bis A13 aufsteigen. Gemäß Deiner geleisteten Dienstzeit erhältst du im Laufe der Zeit zusätzliche Erhöhungen im Rahmen der erreichten Erfahrungsstufe. Genaue Informationen zur Höhe der jeweiligen Besoldung entnimmstDu bitte der Besoldungstabelle bzw. dem Besoldungsrechner für Beamte/innen des Landes Baden-Württemberg: https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bw/

Woher bekomme Ich weitere Informationen? Gibt es die Möglichkeit, im Vorfeld zu hospitieren?

Die Möglichkeit einer Hospitation gibt es leider nicht. Normalerweise beteiligt sich die Polizei BW im Frühsommer am Tag der offenen Tür bei der Hochschule Albstadt-Sigmaringen, die einer unserer Kooperationspartner ist. Bitte informiere Dich bei Interesse auf deren Homepage.
Für weitere Fragen schick uns gerne eine E-Mail

Wie kann Ich Mich auf die Ausbildung vorbereiten?

Eine Vorbereitung ist nicht zwingend notwendig. Bei Interesse empfehlen wir Dir zum Selbststudium die Phänomene der IT-Kriminalität, also das Strafgesetzbuch, Analyse großer Datenmengen sowie die IT-Forensik im Allgemeinen.

Du bist interessiert?

Wir stellen zum 01.04. eines jeden Jahres ein. Du kannst dich über konkrete Stellenausschreibungen auf der Seite https://www.polizei-bw.de/karriere/ informieren. Du kannst Dich bei den regionalen Polizeipräsidien oder dem Landeskriminalamt bewerben.

Hierfür sind folgende Dokumente erforderlich:

  • Bewerbungsanschreiben / Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugnis über den Hochschulabschluss (für Studierende alternativ: Immatrikulationsbescheinigung)

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!