Zur professionellen Bekämpfung der Cybercrime und Wirtschaftskriminalität hat die Polizei Baden-Württemberg die Sonderlaufbahnen des gehobenen Dienstes der Cyberkriminalistinnen und Cyberkriminalisten sowie der Wirtschaftskriminalistinnen und Wirtschaftskriminalisten eingerichtet.
2.644,40 €
+ Strukturzulage (94,02 €)
+ Polizeizulage (66,35 € / 132,69 €)
Urlaubsanspruch
30 Tage im Jahr
Arbeitszeit
41 Std / Woche
Wir bieten einen monatlichen Zuschuss von 25 € zum JobTicket BW. Gilt für Beamte und Angestellte!
Wir unterstützen Sie und Ihre Familie als Beamtin/Beamter finanziell – zusätzlich zum Kindergeld – monatlich!
Wir kümmern uns für Sie als Beamtin/Beamter um Ihre Gesundheit: Sie sparen die Versicherungsbeiträge.
Es besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Pflegeversicherung.*
* gilt nur für Beamtinnen und Beamten, nicht für Angestellte im Angestelltenverhältnis
Die Einstellung in die Sonderlaufbahn des gehobenen Dienstes der Cyberkriminalistinnen und Cyberkriminalisten sowie der Wirtschaftskriminalistinnen und Wirtschaftskriminalisten erfolgt in Besoldungsgruppe A9 – dies entspricht in der Erfahrungsstufe 2 derzeit 2.644,40 € (brutto) monatlich.
Als Beamter/Beamtin erhalten Sie zusätzlich zum Gehalt
+ Strukturzulage (94,02 €)
+ Polizeizulage (nach dem 1. Dienstjahr 66,35 €; nach dem 2. Dienstjahr 132,69 €)
+ ggf. einen Familienzuschlag
Es handelt sich hierbei um fiktive Gehaltsbeispiele ohne Gewähr. Zur Berechnung Ihrer persönlichen Besoldung nutzen Sie bitte die Gehaltstabellen des Landesamt für Besoldung und Versorgung.
Einstellung ins Angestelltenverhältnis für Bewerberinnen und Bewerber ohne Berufserfahrung
Für Bewerberinnen und Bewerber ohne Berufserfahrung erfolgt die Einstellung in die Sonderlaufbahn des gehobenen Dienstes der Cyberkriminalistinnen und Cyberkriminalisten nach TV-L, EG 9. Informationen zu aktuellen und künftigen Gehaltstabellen finden Sie hier.
Die Probezeit beträgt 2 ½ Jahre.
Nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Voraussetzung hierfür ist u. a. eine polizeiärztliche Überprüfung. Dienstzeiten im öffentlichen Dienst oder Zeiten, die in einem der Ausbildung entsprechenden Beruf zurückgelegt wurden, können auf die Probezeit angerechnet werden.
41 Std. / Woche im Beamtenverhältnis
Für Bewerber ohne Berufserfahrung: 39,5 Std. / Woche (TV-L, Angestelltenverhältnis)
Für Beamte und Angestellte gilt gleitende Arbeitszeit.
Mit dem Tag der Einstellung in den Polizeivollzugsdienst haben Sie Anspruch auf freie Heilfürsorge.
Nähere Informationen hierzu können Sie auf den Seiten des LBV erfahren. Da der Anspruch auf Heilfürsorge nur während des aktiven Dienstes besteht, wird der Abschluss einer Anwartschaftsversicherung für die private Krankenkasse im Alter empfohlen.
Das Land Baden-Württemberg zahlt auf Antrag einen Zuschuss zum JobTicket BW.
Voraussetzung für die Auszahlung des Zuschusses ist der Erwerb eines JobTicket BW. Der Zuschuss zum JobTicket BW beträgt aktuell monatlich 25 Euro.
Der Familienzuschlag ist Teil der Beamtenbesoldung in Baden-Württemberg und wird in Abhängigkeit vom Familienstand und der Kinderanzahl gewährt. Infos hierzu erhalten Sie auf dieser Seite des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg.
Dann bewerben Sie sich auf die Stellenausschreibungen der Polizeipräsidien, des Landeskriminalamts Baden-Württemberg oder der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg.
Die Stellenausschreibungen sowie die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie unter www.polizei-bw.de.